Terminvereinbarung

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Ärztliche Untersuchung vor der logopädischen Therapie

Vor einer logopädischen Behandlung benötigen Sie eine sogenannte ärztliche Heilmittelverodnung für Sprach-, Sprech-, und Stimmstörungen, so dass vor dem Besuch der logopädischen Praxis immer ein Arztbesuch erforderlich ist. Beachten Sie dabei, dass der Behandlungsbeginn spätestens 14 Tage nach dem Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen muss, da sonst die Gültigkeit der Heilmittelverordnung verfällt.

Verschiedene Facharztgruppen dürfen Heilmittelverordnungen für Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen ausstellen:

  • Neurologen
  • HNO-Ärzte
  • Allgemeinmediziner bzw. Hausärzte
  • Phoniater / Pädaudiologen
  • Zahnärzte und Kieferorthopäden
  • Kinderärzte